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   LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21   

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LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21 (https://dejure.org/2023,14445)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.04.2023 - 6 O 175/21 (https://dejure.org/2023,14445)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. April 2023 - 6 O 175/21 (https://dejure.org/2023,14445)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG
    Schmerzensgeld für Mutter junger Tochter bei drohender Unbeweglichkeit des Fußes

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 259/15

    Erfassen von allen Schadensfolgen durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes gebietet es, die Höhe des der Geschädigten zustehenden Schmerzensgeldes aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 151 ff.; BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 259/15, Rn. 6, juris, VerR 2018, 1462 m.w.N.).

    Lediglich solche Verletzungsfolgen, die zum Beurteilungszeitpunkt noch nicht eingetreten waren und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war, mit denen also nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt bleiben müssen, werden von dem Klageantrag nicht umfasst und können deshalb die Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld und Gegenstand eines Feststellungsantrags sein (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2018 aaO.).

    Verlangt die Geschädigte für erlittene Körperverletzungen - wie vorliegend - uneingeschränkt ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2018 aaO.).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    Im Rahmen der Zulässigkeit ist darüber hinaus eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit nicht gefordert (vgl. BGH, Beschluss vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06, juris Rdn. 5; BGH, Urteile vom 20.03.2001 - VI ZR 325/99, VersR 2001, 876; vom 16.01.2001 - VI ZR 381/99, VersR 2001, 874).

    Dass der Feststellungsantrag angesichts der schweren Dauerfolge begründet ist, steht außer Zweifel (vgl. BGH, Urteile vom 15.07.1997 - VI ZR 184/96, VersR 1997, 1052; vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06, VersR 2007, 708).

  • OLG München, 04.03.2021 - 24 U 1682/20

    Schmerzensgeldbemessung nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    Ist die Erklärung zweifelhaft oder mehrdeutig, so bleibt das Feststellungsinteresse bestehen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, aaO. Rn 35, juris; OLG München, Urteil vom 04.03.2021 - 24 U 1682/20, Rn. 42, juris).

    Deshalb ist die Feststellung wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes hinsichtlich immaterieller Ansprüche auf nicht vorhersehbare Schäden zu beschränken (vgl. OLG München, Urteil vom 04.03.2021 - 24 U 1682/20, Rn. 43, juris).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes gebietet es, die Höhe des der Geschädigten zustehenden Schmerzensgeldes aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 151 ff.; BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 259/15, Rn. 6, juris, VerR 2018, 1462 m.w.N.).

    Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen bestimmt, wobei etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen besonderes Gewicht zukommt (vgl. BGH Beschluss vom 06.07.1955, aaO.).

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09

    Anforderungen an die Prognose hinsichtlich eines Erwerbsschadens; Höhe des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    Im Sinne einer Objektivierung der Leiden wirken sich insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß eines eingetretenen Dauerschadens bei der Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus (vgl. vgl. OLG Hamm, Urteile vom 18.01.2022 - 7 U 100/20, Rn. 32, juris; vom 5.3.2021 - 9 U 221/19, juris Rn. 7; OLG Celle, Urteil vom 4.11.2020 - 14 U 81/20, Rn. 12, juris; OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, Rn 150 ff., juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.2022 - 1 U 188/20, Rn 40, juris).

    42.000,00 ? Schmerzensgeld hat das OLG Köln im Jahr 2013 (Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, Rn 150 ff, juris) einem 22-Jährigen zuerkannt, der diverse Verletzungen unter anderem in Gestalt einer Oberschenkel- und einer Handfraktur sowie einer Luxation des linken Sprunggelenks erlitten hat, die mehrere Operationen an Hüfte, Oberschenkel und Fuß im Rahmen eines mehr als einmonatigen Klinikaufenthalts erforderlich gemacht haben.

  • OLG Hamm, 18.01.2022 - 7 U 100/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Erforderlichkeit der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    Im Sinne einer Objektivierung der Leiden wirken sich insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß eines eingetretenen Dauerschadens bei der Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus (vgl. vgl. OLG Hamm, Urteile vom 18.01.2022 - 7 U 100/20, Rn. 32, juris; vom 5.3.2021 - 9 U 221/19, juris Rn. 7; OLG Celle, Urteil vom 4.11.2020 - 14 U 81/20, Rn. 12, juris; OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, Rn 150 ff., juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.2022 - 1 U 188/20, Rn 40, juris).

    Besonders berücksichtigt wurde neben der langen Behandlungsdauer, dass der Kläger seinen Studiengang abbrechen musste und eine vorzeitig fortschreitende Arthrose bis zum Kniegelenksersatz möglich ist (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2022 - 7 U 100/20, Rn. 34 - 47, juris).

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    Dass der Feststellungsantrag angesichts der schweren Dauerfolge begründet ist, steht außer Zweifel (vgl. BGH, Urteile vom 15.07.1997 - VI ZR 184/96, VersR 1997, 1052; vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06, VersR 2007, 708).
  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    Deshalb besteht unbeschadet der Geltendmachung mit einem unbezifferten Leistungsantrag insoweit eine Verzinsungspflicht bereits ab Rechtshängigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 15.1.1965 - Ib ZR 44/63, NJW 1965, 1374).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 9 U 103/13

    Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Abgeltung für zukünftige

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    13.000,00 ? sprach das OLG Karlsruhe einem Geschädigten wegen bleibender Narben, einer Muskelverschmächtigung, Schwellneigung, Bewegungseinschränkungen und Schmerzen im Bereich des linken Sprunggelenks zu, jedoch ausdrücklich ohne Berücksichtigung weiterer möglicher Beeinträchtigungen in der Zukunft, soweit die hinreichende zukünftige Entwicklung des Gesundheitszustandes nicht sicher vorhersehbar war, wie mögliche zukünftige Operationen, eine mögliche deutliche Degeneration im oberen Sprunggelenk oder eine Versteifung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.01.2014 - 9 U 103/13, Rn. 3, juris).
  • BGH, 17.01.2013 - 4 StR 459/12

    Entscheidung über den Adhäsionsanspruch (Tenorierung; Vorbehalt der Legalzession

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21
    Eine weitere Beschränkung ergibt vorliegend sich aus § 116 Abs. 1 SGB X und § 86 VVG (vgl. BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - 4 StR 459/12, juris, m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 113/17

    Erleichtertes Beweismaß bei Gesundheitsbeeinträchtigungen

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

  • OLG München, 09.09.2020 - 10 U 1722/18

    Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführung nach einem

  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99

    Rechtswirkung eines Verzichts auf die Verjährungseinrede

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05

    Feststellungsinteresse und Verjährungsverzicht

  • OLG Hamm, 05.03.2021 - 9 U 221/19

    Tiergefahr, Schmerzensgeld, zögerliches Regulierungsverhalten,

  • OLG Hamm, 17.12.2021 - 7 U 99/20

    Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • OLG Celle, 04.11.2020 - 14 U 81/20

    Höhe des Schmerzensgeldes bei innerhalb vier Monaten zum Tode führenden schweren

  • OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20

    Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen;

  • OLG Zweibrücken, 26.01.2022 - 1 U 188/20

    Schmerzensgeldanspruch bei Brüchen an Großzehen und Mittelfußknochen

  • KG, 19.01.2004 - 22 U 71/03

    Feststellungsklage gegen einen Haftpflichtversicherer: Unzulässigkeit mangels

  • OLG Karlsruhe, 29.07.1970 - 9 U 165/69
  • LG Karlsruhe, 26.07.2023 - 6 O 140/17

    Zahnarzthaftung wegen Planungs-, Aufklärungs- und Behandlungsfehlern bei

    Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist zudem zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen deutlich großzügiger verfährt als früher und zu Gunsten eines Geschädigten die zwischenzeitliche Geldentwertung - hier insbesondere seit dem Jahr 2022 mit 7, 9% (recherchiert nach "www.destatis.de") - zu berücksichtigen ist (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2023 - 6 O 175/21, Rn. 39, juris, m.w.Nachw.).
  • LG Hannover, 21.10.2022 - 6 O 141/21
    Sie ist für die Klägerin jedoch ohne Wert, wenn die in Frage stehenden Tarife durch weitere Anpassungen in demselben Tarif, die eine neue Rechtsgrundlage für die Beitragspflicht der Klägerin darstellen, überholt sind (LG Hannover, Urteil vom 6. Mai 2022 - 6 O 175/21 -, Rn. 24, juris).

    Denn eine außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche auf der Grundlage eines unbedingten Klageauftrags wäre als der Vorbereitung der Klage dienende Tätigkeit (Ausschluss eines sofortigen Anerkenntnis mit der negativen Kostenfolge aus § 93 ZPO ) gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RVG von der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 RVG VV erfasst gewesen, hätte damit keine zusätzliche Gebühr verursacht und wäre trotzdem zur effektiven Rechtsverfolgung ausreichend gewesen (LG Hannover, Urteil vom 6. Mai 2022 - 6 O 175/21 -, Rn. 83, juris).

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